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Staatsanwalt sucht Polizist: Die rechtlichen und praktischen Hintergründe der Zusammenarbeit im Ermittlungsverfahren

"Wenn ein Staatsanwalt einen Polizisten sucht, handelt es sich meist um die staatsanwaltschaftliche Sachleitung im laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, bei der die Polizei als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft agiert. Diese klassische Konstellation im deutschen Strafprozessrecht beschreibt das sogenannte Ermittlungsverhältnis zwischen der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens und den Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes als deren Ermittlungspersonen. Im Fokus stehen dabei die koordinierte Aufklärung von Straftaten, die Fristenwahrung bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Festnahmen oder Durch..."

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